Nachtrag zur Datenübermittlung
1. Einleitung
Dieser Nachtrag zur Datenübermittlung ist durch Verweis in den Nachtrag zur Datenverarbeitung zwischen Ihnen und TITLEMAN Inc aufgenommen, der die Verarbeitung von DPA-Daten durch TITLEMAN Inc regelt („DPA“). Sie können in Ihrer TITLEMAN Inc Plattform-Vereinbarung oder jeder anderen zwischen Ihnen und TITLEMAN Inc getroffenen Vereinbarung bezüglich Ihrer Nutzung des Software-as-a-Service-Angebots von TITLEMAN Inc („Vereinbarung“) und dem DPA als „Sie“ oder „Kunde“ bezeichnet werden. Alle in diesem Nachtrag zur Datenübermittlung verwendeten Begriffe, die hier nicht definiert sind, haben die im DPA oder in der Vereinbarung angegebene Bedeutung.
2. Rangfolge
Falls im Zusammenhang mit der Erbringung der Dienstleistung durch TITLEMAN Inc für Sie mehr als einer der folgenden Datenübermittlungsmechanismen nach geltendem Datenschutzrecht auf eine Übermittlung von DPA-Daten anwendbar sein könnte, vereinbaren Sie und TITLEMAN Inc, dass die Übermittlung nur einem Datenübermittlungsmechanismus in der folgenden Rangfolge unterliegt:
- das Data Privacy Framework;
- der UK International Data Transfer Addendum;
- die EWR-Standardvertragsklauseln („EWR-SCCs“); und
- jeder andere im Rahmen des Datenschutzrechts verfügbare Datenübermittlungsmechanismus, der in das DPA aufgenommen wurde.
3. Data Privacy Framework
TITLEMAN Inc ist nach dem Data Privacy Framework selbstzertifiziert.
Wenn Sie DPA-Daten aus dem EWR, dem Vereinigten Königreich oder der Schweiz an TITLEMAN Inc übermitteln, erhält TITLEMAN Inc diese DPA-Daten gemäß dem Data Privacy Framework und wird diese Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgrundsätzen und den darin enthaltenen relevanten ergänzenden Grundsätzen verarbeiten.
TITLEMAN Inc wird Sie unverzüglich benachrichtigen, wenn seine Selbstzertifizierung unter dem Data Privacy Framework zurückgezogen, beendet, widerrufen oder anderweitig für ungültig erklärt wird; in diesem Fall findet ein alternativer Datenübermittlungsmechanismus gemäß diesem Nachtrag zur Datenübermittlung Anwendung.
4. Die EU-Standardvertragsklauseln
Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) der EWR-SCCs, wie in diesem Nachtrag zur Datenübermittlung vervollständigt, gilt für jede Übermittlung von DPA-Daten von Ihnen an TITLEMAN Inc, die dem Datenschutzrecht im EWR unterliegt und im Rahmen des DPA verarbeitet wird.
Die Parteien vereinbaren, dass die EU-Standardvertragsklauseln durch Verweis einbezogen werden und einen integralen Bestandteil dieses Nachtrags bilden.
5. Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter)
Der Text von Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter) der EWR-SCCs, einschließlich der Klauseln 1 bis 18 und aller damit verbundenen Verpflichtungen, gilt ohne Änderungen, sofern er nicht ausdrücklich durch diesen Nachtrag zur Datenübermittlung, einschließlich der nachstehenden Anhänge, ergänzt oder vervollständigt wird.
- Alle Verweise auf den „Datenimporteur“ beziehen sich auf TITLEMAN Inc.
- Alle Verweise auf den „Datenexporteur“ beziehen sich auf Sie.
Anhang zu Modul 2 (Verantwortlicher an Auftragsverarbeiter)
A. LISTE DER PARTEIEN
Datenexporteur:
- Name: Die Vertragspartei der Vereinbarung mit TITLEMAN Inc
- Adresse: Die Adresse des Datenexporteurs
- Kontaktdaten: Wie vom Datenexporteur angegeben
- Rolle: Verantwortlicher
Datenimporteur:
- Name: TITLEMAN Inc
- Adresse: Vereinigte Staaten
- Kontakt: a.galt@titleman.ai
- Rolle: Auftragsverarbeiter
B. BESCHREIBUNG DER ÜBERMITTLUNG
- Kategorien betroffener Personen:
In Kundendaten und Inhalten identifizierte Personen, einschließlich Nutzer und Endkunden. - Kategorien personenbezogener Daten:
Kontokennungen, Kontaktinformationen, technische Kennungen, Nutzungsdaten, Prompts, generierte Ausgaben, Metadaten, Support-Kommunikation und alle vom Kunden in den Dienst hochgeladenen personenbezogenen Daten. - Sensible Daten:
Alle in Kundendaten und Inhalten enthaltenen sensiblen personenbezogenen Daten, vorbehaltlich angemessener Garantien. Keine absichtliche Verarbeitung. Falls eine Verarbeitung durch den Kunden erfolgt, geschieht dies ausschließlich in der Verantwortung des Kunden und unterliegt angemessenen Garantien. - Häufigkeit der Übermittlung:
Kontinuierlich. - Art und Zweck der Verarbeitung:
Erbringung des Dienstes gemäß der Vereinbarung und dem DPA. - Aufbewahrungsfrist:
Die Laufzeit der Vereinbarung und jeder in den Bedingungen angegebene zusätzliche Zeitraum.
C. ZUSTÄNDIGE AUFSICHTSBEHÖRDE
Die Datenschutzbehörde des EU-Mitgliedstaats, in dem der Datenexporteur ansässig ist.
ANHANG II
Technische und organisatorische Maßnahmen
TITLEMAN Inc wird die im Sicherheitsnachtrag beschriebenen technischen und organisatorischen Maßnahmen aufrechterhalten und umsetzen.
ANHANG III
Liste der Unterauftragsverarbeiter
Unterauftragsverarbeiter sind aufgeführt unter:
https://titleman.ai/legal/subprocessors
6. UK International Data Transfer Addendum
Der UK International Data Transfer Addendum, vervollständigt gemäß diesem Nachtrag zur Datenübermittlung, gilt für jede Übermittlung von DPA-Daten von Ihnen an TITLEMAN Inc, die den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs unterliegt und im Rahmen des DPA verarbeitet wird.
Alle Verweise auf die Titleman AI Corporation werden durch TITLEMAN Inc ersetzt, und alle Verweise auf Titleman.ai-URLs werden, sofern zutreffend, durch titleman.ai-URLs ersetzt. Die wesentlichen Schutzbestimmungen, obligatorischen Klauseln, Bestimmungen zum anwendbaren Recht und zum Gerichtsstand gelten unverändert, wie nach den Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs erforderlich.
7. Datenübermittlungen aus der Schweiz
Für Übermittlungen von DPA-Daten, die dem schweizerischen Datenschutzrecht unterliegen, gelten die EWR-SCCs in der durch diesen Nachtrag zur Datenübermittlung angepassten Fassung, wobei Verweise so auszulegen sind, dass sie die Schweiz, das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) einschließen, sofern zutreffend.